Objekte
Leasingobjekte können alle mobilen Wirtschaftsgüter sein. Allerdings sollte auch bei Leasing der Kunde darauf achten, dass entsprechend werthaltige Objekte erworben werden und langfristige Herstellergarantien gewährt werden.
Leasingobjekte können alle mobilen Wirtschaftsgüter sein. Allerdings sollte auch bei Leasing der Kunde darauf achten, dass entsprechend werthaltige Objekte erworben werden und langfristige Herstellergarantien gewährt werden.
Beim Operating-Leasing (auch Operate Leasing genannt) erwirbt der Nutzer (Mieter/Leasingnehmer) ein kurzfristiges, meistens jederzeit kündbares Nutzungsrecht am Objekt. Der Leasing-Vertrag entspricht in weiten Teilen dem zivilrechtlichen Mietvertrag.
Im Gegensatz zur mittel- und langfristigen Finanzierung steht beim Operating-Leasing die kurzfristige Nutzung des Investitionsgutes im Vordergrund: Damit sollen vor allem Engpässe in der Produktion oder im Vertrieb überbrückt werden.
Ein wesentliches Merkmal von Operating-Leasing-Verträgen ist, dass die Finanzierungskosten des Leasing-Gebers in einer Vertragsperiode im Regelfall nicht amortisiert werden. Die vollständige Amortisation lässt sich erst dadurch erzielen, dass das Objekt mehrfach verleast und schließlich verkauft wird. Die Leasing-Objekte weisen daher ein hohes Maß an Fungibilität auf.
Dem Leasing-Nehmer wird schon bei Abschluss des Vertrages das Recht eingeräumt, die Vertragslaufzeit zu verlängern oder das Leasing-Objekt mit Ablauf des Vertrages zu kaufen. Der Optionspreis richtet sich entweder nach dem Restbuchwert oder dem niedrigeren gemeinen Wert.