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Wiederverwertbarkeit

Wiederverwertbarkeit ist ein anderer Begriff für die Fungibilität eines Leasing-Objektes. In Verbindung mit einem Leasing-Objekt bedeutet Fungibilität die Dritt- oder Wiederverwertbarkeit des Investitionsgutes. Ein Leasing-Objekt ist dann nicht fungibel, wenn es nur bei einem bestimmten Anwender eingesetzt werden kann. Der Leasing-Geber ist nur dann wirtschaftlicher Eigentümer eines Objekts, wenn es sich um ein fungibles Wirtschaftsgut handelt.

Wirtschaftliches Eigentum

Wirtschaftliches Eigentum hat nach der Abgabenordnung (Steuergesetz) derjenige, der für die gewöhnliche Nutzungsdauer die tatsächliche Herrschaft über das Investitionsgut ausübt. Nur der wirtschaftliche Eigentümer bilanziert das Investitionsgut. Bei Leasing-Verträgen ist der Leasing-Geber wirtschaftlicher Eigentümer. Der Grund hierfür ist folgender: Die unkündbare Grundlaufzeit eines Leasing-Vertrages darf höchstens 90% der AfA-Zeit betragen, danach darf der Leasing-Geber wieder wirtschaftlich über sein Eigentum verfügen. Das reicht nach der Interpretation der Finanzverwaltung aus, um den Leasing-Geber als wirtschaftlichen Eigentümer anzusehen.

Wartungsvertrag

Bestandteil der Allgemeinen- Leasing-Bedingungen ist, dass der Leasing-Nehmer die Pflege- und Wartungsempfehlungen des Herstellers befolgt. In Einzelfällen wird der Nachweis eines Wartungsvertrages vereinbart. Diese Regelungen dienen dem Schutz des Leasing-Nehmers und des Leasing-Gebers im Hinblick auf Funktionsfähigkeit und Werterhaltung des Wirtschaftsgutes.

Werthaltigkeit

Bei der Realisierung einer Leasinginvestition und damit auch bei der Bewertung des Risikos spielen die Werthaltigkeit und der Werteverlauf eines Investitionsgutes eine wichtige Rolle. Neben der Kundenbonität ist der Wert des Objektes die zweite Säule der Risikoabsicherung. Hierin unterscheidet sich eine Leasinginvestition deutlich von der traditionellen Finanzierung. Für hochwertige Investitionen werden bei der traditionellen Finanzierung bankübliche Sicherheiten (zum Beispiel: Hypotheken) verlangt, die beim Leasing nicht üblich sind.